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| Ich hatte mir die Penzl-Anlage bei Gericke geholt.
Schon der Anbau war problematisch, da die Befestigungsbohrungen nicht so
richtig zu unserer Dicken passten. Dann lies sich ein Topf nicht verstellen.
Nach Rückfrage bei Penzl habe ich zwei festgepunktete Schrauben aufgemacht,
den Topf auseinandergenommen und den Zug an der Klappenbetätigung
eingehängt (Hatte man im Werk wohl vergessen).
Dann folgten mittlere Katastrophen.
Rücksprache mit der Firma Penzl-Bikes ergab großes Verständnis für meine Lage, da die Situation der fehlerhaften Aussage auf der Homepage bekannt und auf eine vom Hersteller der Anlage durch eine von der Absprache abweichende Ausstattung zurückzuführen sei. Als Lösung wurde angeboten, die Anlage ohne PS-Killer eintragen zu lassen, wobei sich die Firma Penzl-Bikes an den erheblichen Kosten (ca. 1200 €!) beteiligen wollte. Vom TÜV Rheinland wurde mir, da ich messtechnisch entsprechend ausgerüstet und augebildet bin empfohlen, vor der Verursachung von Kosten mit TÜV- Messungen eigene orientierende Schallpegelmessungen durchzuführen. Der Sound ohne die PS-Killer war klasse, einfach gigantisch, aber schon nach Gehör nicht eintragungsfähig. Diese Messungen (gemäß Anlage 1 der Richtlinie 70/157/EWG, durchgeführt mit Präzisions-Schallpegelmessgerät, Vergaser- und Zündungseinstellungen des Motorrades gemäß Herstellervorgaben) ergaben bei vollständig geschlossenen Soundklappen folgende Werte: Standgeräuschpegel: 98 dB(A) (Original: 91
dB(A))
Damit kann, auch unter Berücksichtigung aller
denkbaren Messunsicherheiten, eine rechtskonforme Eintragung der Anlage
für eine Maschine von 2003 getrost vergessen werden.
Wenigstens die Rückabwicklung des Kaufs funktionierte
problemlos.
Das war im Mai diesen Jahres. Vielleicht hat Penzl ja auch schon was verändert. Viele Grüße, Uwe |
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